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Neuordnung der Zytostatikaversorgung nach der 15. AMG-Novelle

Seit Juli 2009 gelten für die Versorgung von GKV-Patienten mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere Zytostatika, neue gesetzliche Regelungen. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf herstellende Apotheken und Onkologen.
Die Neuregelungen machen es für beide Berufsgruppen erforderlich, die bisherigen Lieferungs-, Zubereitungs- und Abrechnungsmodalitäten zum einen auf  Wirtschaftlichkeit und zum anderen auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. So gilt z.B. die neu eingeführte Aufhebung der Preisbindung für Zytostatika nur für die zubereitenden Apotheken - nicht aber für selbst zubereitende Ärzte. Welche Auswirkungen hat dies z.B. auf die INN-Vereinbarung in Bayern und die Ärzte, die daran teilnehmen?

Die Abrechnung bei parenteralen Zubereitungen nach der neuen Hilfstaxe enthält einige Unklarheiten und Retaxfallen. Welche Abrechnungsmodalitäten sind hier, z.B. in Bezug auf die Abrechnungsfähigkeit von Verwurf, zu beachten?

 


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kanzlei@rechtsanwalt-guenter-kern.de

Diese Fragen und mehr beantworte ich Ihnen gerne in
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